Im Januar 1993 werden O. und seine junge Freundin auf Ersuchen der Zürcher Behörden in Amsterdam aufgrund des Verdachts der Entführung, Misshandlung und Ermordung mehrerer Kinder verhaftet und im Juni 1994 an die Schweiz ausgeliefert.

Es gibt Anzeichen auf Verbindungen zu internationalen Pädophilenringen. Dennoch betrachten ihn die Behörden als psychopathischen Einzeltäter.

Der Fall René O: »Folter, Snuff-Filme und Säurebäder!« (1)

Die Anklageschrift gegen O. wegen mehrfachem versuchtem Mord, mehrfacher  Körperverletzung, zahlreichen Delikten gegen die sexuelle Integrität und Anstiftung zu versuchtem Menschenhandel umfasst sechsundzwanzig Seiten. Seiner Freundin Augusta S. werden dieselben Delikte vorgeworfen – Mordversuch allerdings »nur« in einem Fall.

Demnach sollen die beiden Angeklagten zwischen Juni und August 1991 ein acht und ein neun Monate altes Mädchen »in außerordentlich schwerer Weise misshandelt« haben.

Im September 1992 musste eines davon die Torturen noch einmal erleben, dann zusammen mit seiner sieben Monate alten Schwester.

O. filmte die teilweisen stundenlangen Misshandlungen auf fünf Videokassetten. »Neben Schlägen mit Schuhlöffel und Gurt wurden die Mädchen gefesselt und mit Elektroschocks misshandelt. Die Täter stachen ihnen diverse Nadeln in den Körper. Mehrmals und während längerer Zeit wurde den Kleinkindern ein Plastiksack über den Kopf gestülpt oder ihr Kopf – zum Teil über 30 Sekunden lang – in der Badewanne unter Wasser gedrückt. Für eines der Mädchen bestand nach Auffassung der Anklagebehörde wegen der Erstickungshandlungen »mehrmals höchste Lebensgefahr.«[i]

Ebenso sollen die Angeklagten im Jahre 1992 einen damals 12½-jährigen Jungen durch Oral- und Geschlechtsverkehr sexuell missbraucht haben.

O. wird vorgeworfen, einem Anbieter aus der Ostschweiz 14.000 Franken für die »Lieferung« zweier Kleinkinder bezahlt zu haben, die  allerdings nicht erfolgte.

In  O. Ferienhaus standen eine eingerichtete  Folterkammer sowie ein Fass mit Salzsäure bereit.[ii] Darin sollten die gelieferten Säuglinge  nach  »Gebrauch«  offenbar »entsorgt« werden, was O.  jedoch bestreitet.[iii]


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Der Prozess gegen O. und Augusta S. belastet die Geschworenen psychisch sehr stark. Auch die erfahrenen Ermittler, die die von dem Angeklagten selbst hergestellten »Folter«-Videos  ansehen müssen, auf denen unter anderem die Schreie der misshandelten Babys zu hören sind, benötigen immer wieder Pausen, um das  Gesehene  verarbeiten  zu können.[iv] In den Niederlanden sind einige Polizisten nach dem Ansehen der Filme sogar schwer traumatisiert.[v]

Beim Prozess wird die Möglichkeit eines »organisierten Hintergrundes« nicht angesprochen. Vielmehr wird bekannt, dass O. eine desolate Heimkindheit mit wechselnden Pflegestellen, sexuellem Missbrauch und mehreren Suizidversuchen hinter sich hat.

Allerdings macht sein Leben mit Anfang dreißig einen »biographischen Sprung« (Ulla Fröhling), ist er da doch Besitzer verschiedener Software-Firmen, beliefert Schweizer Banken mit Software für Geldautomaten, fährt einen Rolls Royce. Kurzum: Er ist sehr wohlhabend. Vor Gericht wird diese Diskrepanz im Lebenslauf kaum erwähnt. Vielmehr wird lange darüber debattiert, ob O. überhaupt Tötungsabsichten gehabt habe!

»Der Wahrnehmung der Behörden entgeht dabei, was O. wirklich macht«, erklärt die renommierte Journalistin Ulla Fröhling, die als Prozessbeobachterin fungierte. »Die Videos zeigen eindeutig, dass die Folter, die O. an den Kleinkindern verübt, ihrer Konditionierung dienen soll. Er gibt ihnen Elektroschocks in Serie (10-, 20-, 30-mal und öfter) und fordert sie jeweils zu sexuellen Handlungen auf. Die Anklageschrift gibt den Inhalt der Videos minutiös wieder (…) ‚Das Mädchen zeigt keine Regung, obwohl O. die Stromstärke erhöht.‘ Das Mädchen war weder ohnmächtig noch tot –  es hatte den Schmerz abgespalten.«[vi]

Das Gericht stellt fest, dass die Kinder regelrecht gefoltert worden seien und Qualen erlitten hätten, die sich jeder Beschreibung entzogen. O.s Verschulden sei »äußerst schwer«, so habe er seine ungezügelten Aggressionen gegen wehrlose Kinder mitleidlos ausgelassen, obwohl er nicht völlig seinen Trieben ausgeliefert gewesen sei, da seine Zurechnungsfähigkeit nur in mittlerem Grade vermindert wäre.[vii]

Schließlich wird René O. nach zweieinhalb Tagen Urteilsberatung vom Zürcher Geschworenengericht wegen des mehrfachen versuchten Mordes, der mehrfachen schweren Körperverletzung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Schändung zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Strafe wird aber zugunsten einer Verwahrung auf unbestimmt Zeit aufgeschoben.

Da das Risiko eines »Rückfalls« »sehr hoch« ist, kommt eine Einweisung in eine Heil- oder Pflegeanstalt nicht in Betracht, obwohl O. als »behandlungsfähig« gilt. Vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Menschenhandel wird O. freigesprochen, weil auch denkbar wäre, dass der Videohändler »die erste Offerte« gemacht hätte und deshalb gar nicht angestiftet werden konnte.«[viii]

Seine ehemalige Freundin Augusta S., die nach Auffassung des Gerichts nicht an der Planung und Vorbereitung der Folterungen beteiligt gewesen sei, erhält vier Jahre Zuchthaus wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Schändung und wegen Gehilfenschaft zu diesen Delikten.

Sie und O. müssen dem älteren Mädchen eine »Genugtuung«, wie es in der Schweiz heißt, von 160.000 Franken zahlen. Dem jüngeren Mädchen werden 80.000 Franken zugesprochen. Der im Alter von zwölf Jahren in sexuelle Handlungen einbezogene Junge erhält 12.000 Franken.[ix]

René O.s Anwälte wollen sich mit dem Richterspruch des Geschworenengerichts nicht zufriedengeben und ziehen vor das Bundesgericht.

Im Juni 2000 bestätigt dieses jedoch das Urteil in der Erstinstanz. Ebenso die angeordnete Verwahrung.[x]


Quellen: [i] „Babies stundenlang grässlich gequält und gefilmt“, Tages-Anzeiger v. 5. Juli 1997/[ii] Vgl. Tages-Anzeiger v. 5. Juli 1997/[iii] Vgl. Sonntags-Zeitung v. 28. April 1998/[iv] Vgl. „Rene  O.  im  Frühling  vor  Gericht“,  Tages-Anzeiger v. 13. September 1997/[v] Vgl. Zollern-Alb-Kurier v. 28. April 1998/[vi] Vgl. „René O.“ in: http://www.xn--vaterunserinderhlle-56b.de/plaintext/trauma/fallschilderungen/rene-osterwalder/index.html (Zugriff: 19.02.21)/[vii] Vgl. „Misshandlungen von Babies als versuchter Mord“ in: Neue Zürcher Zeitung v. 17. Juni 2009 (https://www.nzz.ch/rene_osterwalder_misshandlungen_babies_mord_geschworenengericht_zuerich-1.2760342)/Zugriff: 19.02.21/[viii] Vgl. „Misshandlungen von Babies als versuchter Mord“ in: Neue Zürcher Zeitung v. 17. Juni 2009 (https://www.nzz.ch/rene_osterwalder_misshandlungen_babies_mord_geschworenengericht_zuerich-1.2760342)/Zugriff: 19.02.21/[ix] Vgl. „Misshandlungen von Babies als versuchter Mord“ in: Neue Zürcher Zeitung v. 17. Juni 2009 (https://www.nzz.ch/rene_osterwalder_misshandlungen_babies_mord_geschworenengericht_zuerich-1.2760342)/Zugriff: 19.02.21/[x] Vgl. „Bundesgericht bestätigt Urteil gegen René O.“ in: swissinfo.ch v. 17. Juni 2000 (https://www.swissinfo.ch/ger/bundesgericht-bestaetigt-urteil-gegen-ren%C3%A9-osterwalder/1528336)/Zugriff: 19.02.21


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Ein Gedanke zu „Der Fall René O: »Folter, Snuff-Filme und Säurebäder!«(2)“
  1. Wann wird für solche abartigen und widerliche Gestalten wieder die Todesstrafe eingeführt? Warum soll man die jahrelang durchfüttern. Die haben ihr Recht auf dieser Welt zu sein verwirkt.
    Es kommen immer wieder Psychologen die solchen Kreaturen Unzurechnungsfähigkeit bescheinigen. Dass die sich nicht schämen.

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