Dieser politische Eklat, in dessen Mittelpunkt niemand anderes steht, als Bundeskanzlerin Angela Merkel, ist – fast – weitgehend von der Mainstream-Journalie ausgeblendet worden.
Aber eben nur fast.
Am 30.Juni 2021 lud die Kanzlerin die Richter des Ersten und Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum alljährlichen Abendessen ins Kanzleramt ein.
Also genau jene, die am 21. Juli 2021 eine Klage gegen Merkel verhandeln müssen. Und zwar eine, die von der AfD gegen sie eingereicht wurde.
Im Grund geht es um ihr Verhalten nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich in Thüringen, der im Februar 2020 mit Stimmen von CDU und AfD bestimmt worden war. Aus dem fernen Südafrika dementierte die Kanzlerin damals, erklärte, dass „dieser Vorgang unverzeihlich“ wäre und deshalb auch das „Ergebnis rückgängig gemach werden“ müsse.
Unfassbar, denn genauso kam es. Kemmerich trat zurück, Bodo Ramelow von den Linken wurde wieder thüringischer Regierungschef.
Bananenrepublik par excellence (Teil 1)!
Und nun das: Genau die Verfassungsrichter, die Merkel bescheinigen könnten, dass sie damals unrechtmäßig gehandelt hat, werden zu einer Art „Dinner for one“ von ihr eingeladen.
Dabei sollten diese Richter unabhängig entscheiden – unter anderem die Grundgesetztreue der Regierung prüfen.
Und nun das!
Bananenrepublik par excellence (Teil 2)!
Nein, wir sprechen nicht von Russland oder Ungarn, von jenen Ländern also, gegen die Merkel besonders gerne den mahnenden Zeigefinger erhebt, sondern von der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021.
Die Schweizer Weltwoche griff diesen unglaublichen politische Fauxpas auf. So schrieb Wolfgang Koydl dazu in seinem Kommentar:
„Rechtsstaat Deutschland? Kanzlerin Merkel bewirtet Verfassungsrichter, die über sie urteilen werden.“
„Mal angenommen, ein Angeklagter wartet auf sein Verfahren. Da hat er eine Idee: Er lädt den Richter zum Nachtessen ein, und der geniesst einem netten Abend.
Geht nicht? Geht schon, vorausgesetzt die Beschuldigte heisst Angela Merkel und die Richter sind das Kollegium des Bundesverfassungs-Gerichtes.
Dessen 2. Senat verhandelt nächste Woche gegen die Kanzlerin – auf Antrag der AfD. Sie will klären, ob Merkel Recht brach, als sie forderte, die «unverzeihliche» Wahl des Regierungschefs im Bundesland Thüringen «rückgängig» zu machen.“
Und Wolfgang Koydl weiter:
„War das schon demokratisch grenzwertig, so setzte die Kanzlerin nun noch einen obendrauf: Am 30. Juni bewirtete sie die Richter, die über ihren Fall entscheiden, im Bundeskanzleramt.
Schreit jemand Skandal? Woher denn. Das sei normal, wird beschwichtigt, gute Tradition – ein wenig wie «Dinner for One».
Doch beklagt die Kanzlerin nicht selber Attacken auf den Rechtsstaat? Schon, aber in Ungarn oder Polen. In Deutschland bestimmt noch immer sie, wie gewählt und geurteilt wird.“
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
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Man müßte eine Geschichte erfinden und als Meldung präsentieren: Orban läd die Obersten Richter Ungarns zum
Abendessen ein, um mit ihnen die Rechtsproblematik in den Beziehungen Ungarns zur EU zu besprechen! Welch ein
„Scheißsturm“ würde sich hier in den Medien gegen diesen Autokraten und Fast-Diktator Ungarns erheben, die
Bundesregierung würde, in der Fragestunde mit Journalisten konfrontiert, durch Seibert erklären lassen, „daß es in
der Bundesrepublik nicht üblich sei, mit den Höchstrichtern beim Essen Rechtsprobleme zu besprechen“!
Auf Nachfrage des kritischen Journalisten Boris Reitschuster, daß sich die Kanzlerin doch kürzlich mit den Richtern
des Bundesverfassungsgerichts zum Abendessen getroffen habe, erwiderte Seibert folgendes: Dieses institutionali=
sierte jährliche Treffen zwischen Regierungsspitze und dem Höchstgericht habe nichts mit einem Einfluß nehmen
der Bundesregierung auf das Höchstgericht zu tun, sondern diene nur den menschlichen Zwischenbeziehungen
der beiden Verfassungsorgane. Nachfrage Reitschuster an Seibert: Bleibt denn nicht trotzdem, wie man im
Schwäbischen zu sagen pflegt, „ein Gschmäckle“ an diesem Treffen haften? Seibert darauf: Es handelt sich um ein
ein seit Jahren bekanntes Treffen der beiden Institutionen. Wie Sie das betrchten, bleibt Ihnen unbenommen.
Mehr habe ich dazu nichts zu sagen.