Bei den Nürnberger Prozessen urteilten die Alliierten über das besiegte Deutschland!

Zehn Nazi-Hauptkriegsverbrecher wurden von den Alliierten hingerichtet!

Die „Entsorgung“ ihrer sterblichen Überreste blieb lange ein gutgehütetes Geheimnis!


Im Oktober 1946 erfuhr die Öffentlichkeit aus Zeitungs- und Rundfunkmeldungen, dass die Asche der als Hauptkriegsverbrecher zum Tode durch den Strang verurteilten und hingerichteten maßgeblichen Militärs und Politiker des Dritten Reiches irgendwo in einem Fluss in Deutschland gestreut worden war.

Zu diesen hingerichteten Hauptkriegsverbrechern gehörten laut den Urteilen der Nürnberger Prozessen, die vor dem Internationalen Militärgerichtshof (USA, Russland, Frankreich, Großbritannien) und zwölf weiteren Nachfolgeprozesse zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 durchgeführt wurden:

  • Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel (Oberkommando der Wehrmacht)
  • Generaloberst Alfred Jodl (Chef Wehrmachtsführungsstab)
  • Hans Frank (Generalgouverneur im Generalgouvernement Polen)
  • Alfred Rosenberg (Reichsminister Ostgebiete)
  • Wilhelm Frick (Reichminister des Inneren)
  • Joachim von Rippentrop (Reichsaußenminister)
  • Ernst Kaltenbrunner (Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Leiter Reichssicherheitshauptamt)
  • Fritz Sauckel (Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz)
  • Arthur Seyß-Inquart (Reichsstatthalter Österreich und Reichskommissar Niederlande)
  • „Stürmer“-Herausgeber Julius Streicher

TABU-FAKTEN ZWEITER WELTKRIEG (1): „Hunderttausende Ausländer kämpften FÜR Hitlers Nazi-Deutschland!“

TABU-FAKTEN ZWEITER WELTKRIEG (2): Sowjets ließen Tausende STALINGRAD-ROTARMISTEN hinrichten! 50.000 Russen kämpften auf DEUTSCHER Seite!

Diese Hauptkriegsverbrecher wurden in der Nacht zum 16. Oktober 1946 in der Turnhalle des Nürnberger Gefängnisses gehängt. Danach wurden die Leichen heimlich in Holzkisten nach München-Solln zum US-Krematorium gebracht. Zur Tarnung mit falschen Namensaufschriften.

Nach der Verbrennung ließ der Chefbestatter der US-Army, Major Rex S. Morgan, die Asche der ehemaligen Machthaber und Militärs des Dritten Reiches, 75 Meter unterhalb des Hauses Nr. 25 der Heilmannstraße in den kaum drei Meter breiten Conwentzbach streuen.


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Da die Soldaten, die dies durchführten, im Dienste des dortigen US-Mortuariums standen, nahmen sie an, dass es sich bei dieser routinemäßigen Arbeit um die Leichenasche tödlich verunglückter amerikanischer Kameraden handelte.

Dabei sagten ihnen die falschen Namen der Toten herzlich wenig. Sie ahnten nicht, dass es sich bei diesen tatsächlich um die gehenkten Nazi-Hauptkriegsverbrecher handelte.

So gehörten die unter „Georg Munger“ geführten sterblichen Überreste in Wirklichkeit dem durch Selbstmord aus dem Leben geschiedenen Hermann Göring, Reichsmarschall und zweitem Mann im Dritten Reich.

Die als „Abraham Goldberg“ eingeäscherte Leiche war die des einstigen Gauleiters und „Stürmer“-Herausgebers Julius Streicher.

Für zynisch halte ich es, dass er unter einem jüdischen Namen geführt wurde, denn Streicher war ein fanatischer Antisemit übelster Sorte. Was sich die Amerikaner dabei dachten, erschließt sich mir nicht!

Weder den Angehörigen der Hingerichteten noch den überlebenden Angeklagten der Nürnberger Prozesse wurde jemals mitgeteilt, wo diese Leichenasche-Aktion geschehen war.

Jede Spur sollte verloren sein.

Die Alliierten befürchteten, dass an jener Stelle irgendwann einmal ein „Schrein“ errichtet werden könnte. Dabei wurde in Deutschland weder eine diesbezügliche Hinrichtungsstätte noch eine Gedenkstätte geschaffen.

Die Siegermächte lugten jedoch nach Japan, denn dort wurde die Asche der zum Tode verurteilten Militärs und Politiker auf dem Gipfel des Berges Sangana unter einem gewaltigen Gedenkstein beigesetzt.

1952 wurde dort ein Denkmal – „Gräber der sieben Märtyrer“ – errichtet. Die Begründung: Dieses sollten die Männer ehren, die während des Prozesses alle Verantwortung für die ihnen zur Last gelegten Verbrechen in stillschweigender Übereinkunft auf sich nahmen. Und dabei ihren Kaiser Hirohito ausklammerten.


Anmerkung: „Es gibt keinen wie auch immer gearteten Grund, der es rechtfertigen würde, auch nur ein einziges menschliches Leben in einem Krieg zu opfern! Dies allen politischen, religiösen und rassistischen Fanatikern der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zur Mahnung. Nur die Landesverteidigung (Art. 115a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) als Akt der Notwehr ist akzeptabel.


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Quellen: Werner Maser: „Nürnberg – Tribunal der Sieger“, Düsseldorf 1977, S. 9-11/Waldeckische Landeszeitung v. 8.10.1952/David Bergami: „Japan’s Imperial Conspiracy, How Emperor Hirohito led Japan into War against the West“, New York, 1971/Joe J. Heydecker &  Johannes Leeb: „Der Nürnberger Prozess – Bilanz der Tausend Jahre“, Köln und Berlin 1962, S. 525


Foto: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/50/Bundesarchiv_Bild_183-V01057-3%2C_N%C3%BCrnberger_Prozess%2C_Angeklagte.jpg (Bundesarchiv: Current location: Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst – Zentralbild (Bild 183)/Accession number: Bild 183-V01057-3)


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